| 6.4.1 |
Ein Weg, an einer
deutschen Fachhochschule zu studieren, führt über die
Feststellungsprüfung. Sie ist eine externe freiwillige
Prüfung, die den Schülern der 12. Klassen, die das
ecuadorianische Bachillerato ablegen, nicht aber das deutsche Abitur,
angeboten wird. Sie wird in Quito von der FH Kiel abgenommen. Dies ist
durch eine Vereinbarung
zwischen der FH Kiel und der Deutschen Schule Quito geregelt. Bei
Bestehen dieser Prüfung bekommen die Schüler einen
FH-Reifeabschluss, mit dem sie sich direkt an einer Fachhochschule in
Deutschland bewerben dürfen. Für die
Feststellungsprüfung an der DS Quito gibt es z.Z. zwei
Spezialisierungen:
•
Feststellungsprüfung Technik:
1. Mathematik
2. Physik
3. Technisches Zeichen
4. Sprachdiplom II
•
Feststellungsprüfung Wirtschaft:
1. Mathematik
2. BWL / VWL
3. Englisch oder “Cambridge First Certificate”
4. Sprachdiplom II
Der gesamte
Prüfungsablauf, bestehend aus der Erstellung der
Prüfungsaufgaben in den verschiedenen Fächern, der Aufsicht
bei der einmal jährlich in Quito stattfindenden Prüfung, der
Korrektur der Prüfungsaufgaben und der Ausstellung der
FH-Reifezeugnisse, erfolgt ausschließlich durch die FH Kiel.
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| 6.4.2 |
Allgemeine
Fachhochschulreife für Auszubildende am BBZ Quito
Einen 2. Weg, die FH-Reife zu erlangen,
bietet das BBZ der DS Quito den Absolventen der dualen beruflichen
Ausbildung:
-
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2002 i.d.F. vom
07.12.2005 -
Der
Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland
(BLASchA) hat mit seinem Positionspapier „Berufliche Bildung an
deutschen schulischen Einrichtungen im Ausland“ das Prinzip der
Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung auch auf diese
Einrichtungen übertragen und bei der Förderung im
kulturpolitischen Interesse zur Anwendung gebracht.
Mit der Umsetzung der
„Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in
beruflichen Bildungsgängen“ wird auch an deutschen
Auslandsschulen für berufliche mindestens zweijährige
Bildungsgänge der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Voraussetzungen:
-
Abschluss der Sekundarschule des Landes, der einen deutschen mittleren
Bildungsabschluss einschließt,
-
Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung,
-
Abschlusszeugnis an einer von der KMK anerkannten Berufsschule,
-
Erfüllung der nachstehend genannten Bedingungen
-
erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom
der KMK
Stufe 2 (entspricht der Niveaustufe C1 im Europäischen
Referenzrahmen)
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erfolgreiche Teilnahme an der Englischprüfung zum Erwerb des
Fremdsprachenzertifikats der KMK (B1)
-
Schriftliche Prüfung in Mathematik
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